An all unseren Firmenstandorten stehen Ihnen UNIQA Zulassungsstellen für eine unkomplizierte An- oder Abmeldung Ihres KFZ zur Verfügung.
Alle unsere MitarbeiterInnen sind fachlich bestens ausgebildet und erledigen Ihren Auftrag schnell und unbürokratisch. Natürlich steht Ihnen auch Ihr/e persönliche/r BeraterIn gerne für die Erledigung von Zulassungsformalitäten zur Verfügung.
- Graz
- Graz Umgebung (GU)
- Hartberg-Fürstenfeld (HF)
- Südoststeiermark (SO)
- Weiz (WZ)
Unsere Leistungen im Überblick
Neuanmeldung oder Fahrzeugwechsel
- Amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität
- Eigentümernachweis: Kaufvertrag, Rechnung bzw. Leasingbestätigung
- Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Normverbrauchsabgabenbescheingung (NoVA) für Neufahrzeuge
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
- Versicherungsbestätigung (bei Anmeldung für Fremdversicherung)
- Bei Firmen: Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
Abmeldung
- Typenschein(e)
- Zulassungsschein (Teil 1 und Teil 2)
- Kennzeichentafeln
- Bei Wechselkennzeichen: alle Typen- bzw. Zulassungsscheine
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
- rote Tafel (wenn vorhanden)
Anmeldung auf Wechselkennzeichen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln bzw. ein Wechselkennzeichen beantragen, müssen Sie die alten Kennzeichentafel zurück geben, falls Ihr KFZ noch nicht mit EU-Tafeln ausgestattet ist.
- Dokumente siehe Neuanmeldung
- Zulassungsschein (Teil 1 und Teil 2)
- Versicherungsbestätigung (bei Anmeldung für Fremdversicherungen)
- alle Typenscheine
Kennzeichenhinterlegung
- Zulassungsschein (Teil 1 und Teil 2)
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
Kennzeichenausfolgung
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
Adress- oder Namensänderung
1. Bei Heirat bzw. Adressänderung ist vorher am Meldeamt der Name bzw. die Adresse zu ändern.
2. Bei Privatpersonen ist kein Meldezettel erforderlich. Die Abfrage erfolgt über das ZMR in der Zulassung.
- Zulassungsschein (Teil 1 und Teil 2)
- Typenschein(e)
- Typenschein(e)
3. Bei Firmen benötigen wir einen neuen Firmenbuchauszug bzw. neuen Gewerbeschein.
- Zulassungsschein (Teil 1 und Teil 2)
- Typenschein(e)
- Typenschein(e)
Bezirkswechsel
- Zulassungsschein (Teil 1 und Teil 2)
- Typenschein(e)
- Kennzeichentafeln
- Versicherungsbestätigung (bei Ummeldung für Fremdversicherungen)
Verlust des Zulassungsscheins
- Bei Diebstahl (polizeiliche Anzeige erforderlich)
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
Verlust des Typenscheins
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von zuständiger Bezirkshauptmannschaft
- Duplikat des Typenscheins (erhalten Sie beim Generalimporteur bzw. in der Werkstatt)
- Bei Neuzulassung ab 01.07.2007 kann der Duplikattypenschein (Datenauszug) in der Zulassungsstelle ausgedruckt werden
- Zulassungsschein (Teil 1 und Teil 2)
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
Verlust von Kennzeichentafeln
- Anzeigenbestätigung über den Verlust bzw. Diebstahl der KZ-Tafel (vordere od. hintere)
- Typenschein(e)
- Zulassungsschein(e)
- Verbleibende Kennzeichentafel (falls nur eine verloren wurde)
- Aktuelles Prüfgutachten gemäß § 57a
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
Bestellung von Kennzeichentafeln
- Kennzeichennummer (Zulassungsschein)
Bestellung von Wunschkennzeichen
- bei zuständiger Bezirkshauptmannschaft beantragen
- Die Bestellung der Kennzeichentafeln erfolgt mit der originalen Reservierungsbestätigung in der Zulassungsstelle
Verlängerung von Wunschkennzeichen
- Verlängerung von Wunschkennzeichen
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
Bei einem Todesfall
Abmeldung:
- Schreiben vom Notar (Außerstreitgesetzt §172)
- Zulassungsscheine (Teil 1 und Teil 2)
- Kennzeichentafeln
Hinterlegung:
- Schreiben vom Notar (Außerstreitgesetzt §172)
- Zulassungsschein Teil 1
- Kennzeichentafeln
Besitzwechsel:
- Beschluss vom Gericht
- Kennzeichentafeln
- Typenschein(e)
- Zulassungsscheine (Teil 1 und Teil 2)